Mit dem neusten Erlass der Landesregierung von NRW ist das Tennis spielen auf Außenplätzen wieder erlaubt. Jedoch kann auch die Landesregierung nicht die Gesetzmäßigkeiten der Natur außer Kraft setzen. In unserer 60 jährigen Geschichte wurden die Außenplätze noch nie vor Ende März geöffnet. Dies hat zwei ganz einfach Gründe. Zum einem lassen wir die Plätze von einer Firma aufbereiten, die auch viele andere Vereine bedient. Im Laufe der Zeit hat sich eine logische Reihenfolge entwickelt, in der die Vereine „abgearbeitet“ werden. Diese Reihenfolge können wir nicht wunschgemäß verändern, weil auch die anderen Vereine bedient werden wollen. Zum anderen sind wir vom Wetter abhängig. Aktuell tauen die Plätze aus ihrem Winterschlaf auf (siehe Foto) und ein Betreten der Plätze ist nicht möglich, da der Untergrund zu feucht ist. Zu dieser Jahreszeit ist immer noch mit einer Kälteperiode und damit einhergehend mit Bodenfrost zu rechnen. Erst Mitte März können demnach die Plätze aufbereitet und im Anschluss daran bespielt werden.
So verheißungsvoll auch der neue Erlass klingen mag, ist er leider nicht in die Tat umzusetzen. Dies betrifft nicht nur den THC Brühl, sondern auch alle anderen Tennisvereine in Deutschland. Demnach ist der Erlass ein Versprechen für die Zukunft. Hoffen wir alle, dass sich die Infektionszahlen wieder stabilisieren, ansonsten ist dieses Versprechen bald wieder Geschichte…
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand